Presse Thread

Alles rund um den Grasshopper-Club Zürich
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zueri123
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Re: Presse Thread

#20061 Beitrag von zueri123 »

the_twenty hat geschrieben:
CyHamm hat geschrieben: Mittlerweile haben auch physische Attacken und Gewalt gegen Leib und Leben praktisch kaum noch Folgen für die Straftäter. Zuerst einmal werden diese nach wie vor geschützt und selbst wenn man erwischt wird, passiert erwaten eine keine dem Delikt angemessenen Strafen.
Kuscheljustiz für Fussballfans, kannst du mir da bitte mal ein Beispiel nennen?
Der kleine sk-Pisser, welcher eine brennende Pyro in unseren Sektor geworfen hat, hat ja noch eine Genugtuung von CHF 3’000 bekommen..!

Hab den Artikel leider nicht gefunden.

Nachtrag: verdammter kummerbube war schneller! :oops:
Zue&rich

Homer
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Re: Presse Thread

#20062 Beitrag von Homer »

https://nzzas.nzz.ch/sport/bandenkrieg- ... ld.1324749

Tolle Aussichten, da kann man das Stadion gleich begraben. Wer glaubt, dass sich unter diesen Voraussetzungen eine Stimmenmehrheit fürs Stadion findet, der glaubt wohl auch noch an den Storch. Einfach schade, dass solche Testosteron gesteuerte Hirnis alles kaputt machen können.

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the_twenty
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Re: Presse Thread

#20063 Beitrag von the_twenty »

Der Fackelwerfer wird seine Lektion gelernt haben, gibt sicher geileres als ein unzensiertes Bild auf der Blick-Titelseite (während Kinderschänder in den meisten Fällen mit einem schwarzen Balken abgebildet werden). Ich will den Wixxer überhaupt nicht in Schutz nehmen, hätte ihn auch gerne in der Kiste gesehen. Aber das ist jetzt 6 Jahre her und Geschichte. Setzt euch nicht für härtere Massnahmen ein und wundert euch dann, wenn ihr wegen einem Bierbecherwurf in der Datenbank landet und 3 Jahre SV kassiert. Gibt leider auch hierfür viele peinliche Beispiele.

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kummerbube
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Re: Presse Thread

#20064 Beitrag von kummerbube »

the_twenty hat geschrieben:Der Fackelwerfer wird seine Lektion gelernt haben, gibt sicher geileres als ein unzensiertes Bild auf der Blick-Titelseite (während Kinderschänder in den meisten Fällen mit einem schwarzen Balken abgebildet werden). Ich will den Wixxer überhaupt nicht in Schutz nehmen, hätte ihn auch gerne in der Kiste gesehen. Aber das ist jetzt 6 Jahre her und Geschichte. Setzt euch nicht für härtere Massnahmen ein und wundert euch dann, wenn ihr wegen einem Bierbecherwurf in der Datenbank landet und 3 Jahre SV kassiert. Gibt leider auch hierfür viele peinliche Beispiele.
Absolut. Hätte damals die Fackel dein Kind an der Birne getroffen und es sähe nun den Rest seines Lebens aus wie Quasimodo, dann würdest du wohl hier nicht solchen Gagg schreiben, oder?

Wir haben auch in den 80ern schon prima gezündet, ein Fackelwurf kam uns aber zu keiner Zeit in den Sinn, und wir waren bestimmt nicht schlauer als die Buben von heute. Tatsächlich aber ist es natürlich einfacher einem becherwerfenden Papi eins reinzudrücken als sich einen Pyrowerfer aus der Meute rauszuschnappen. Es braucht auch gar keine härteren Strafen. Aber Veröffentlichung von Name und Bild. Den Rest erledigt dann die Geschichte.
atticus hat geschrieben: 28.05.21 @ 0:25Aber wahrscheinlich werde ich mich einfach dumm stellen und das Beste hoffen, wie meistens wenn es um GC geht.

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CyHamm
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Re: Presse Thread

#20065 Beitrag von CyHamm »

kummerbube hat geschrieben:
the_twenty hat geschrieben:Der Fackelwerfer wird seine Lektion gelernt haben, gibt sicher geileres als ein unzensiertes Bild auf der Blick-Titelseite (während Kinderschänder in den meisten Fällen mit einem schwarzen Balken abgebildet werden). Ich will den Wixxer überhaupt nicht in Schutz nehmen, hätte ihn auch gerne in der Kiste gesehen. Aber das ist jetzt 6 Jahre her und Geschichte. Setzt euch nicht für härtere Massnahmen ein und wundert euch dann, wenn ihr wegen einem Bierbecherwurf in der Datenbank landet und 3 Jahre SV kassiert. Gibt leider auch hierfür viele peinliche Beispiele.
Absolut. Hätte damals die Fackel dein Kind an der Birne getroffen und es sähe nun den Rest seines Lebens aus wie Quasimodo, dann würdest du wohl hier nicht solchen Gagg schreiben, oder?

Wir haben auch in den 80ern schon prima gezündet, ein Fackelwurf kam uns aber zu keiner Zeit in den Sinn, und wir waren bestimmt nicht schlauer als die Buben von heute. Tatsächlich aber ist es natürlich einfacher einem becherwerfenden Papi eins reinzudrücken als sich einen Pyrowerfer aus der Meute rauszuschnappen. Es braucht auch gar keine härteren Strafen. Aber Veröffentlichung von Name und Bild. Den Rest erledigt dann die Geschichte.

Vor allem wäre es wohl keinem in den Sinn gekommen, auf die Tartanbahn runterzuklettern, eine Fackel zu zünden, damit eine halbe Stadion-Meile herumzurennen und sie dann in einen Familien-Sektor zu schmeissen.

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CyHamm
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Re: Presse Thread

#20066 Beitrag von CyHamm »

Die Indianer wie Lurker und Co können mich gerne als Wutbürger betiteln, aber für so eine Aktion das Minimum von 2 Jahren bedingt zu kassieren, ist schon ein Hohn. Was danach ablief war dann allerdings wirklich nur noch ein Justiz-Witz.
Die StA Zürich ist natürlich mit diesem Witzurteil bereits zufrieden, der FCZ Mongo jedoch nicht und geht in Berufung. Das Zürcher Obergericht hatte weniger Humor und verurteilte den SK Mongo nun nicht mehr wegen versuchter schwerer Körperverletzung, sondern gleich wegen Gefährdung des Lebens. Ein Strafbestand, der mit einer Haftstrafe (auch teilbedingt) von nicht unter 5 Jahren bestraft werden muss. Aus einem unerfindlichen Grund belässt es das Obergericht bei den 2 Jahren bedingt (also klar gegen das StGB handelnd). Es kommt aber noch besser.
Das Zürcher OG beweist nicht nur, dass es keinen Humor, sondern offenbar leider auch keine Ahnung hat. Und wohl auch schon länger nicht mehr in die eigene Prozessordnung geschaut hat. Dort würden die Damen und Herren Oberrichter lesen können, dass kein Gerichts in einem Revisionsverfahren das Urteil der Vorinstanz (in diesem Fall des Bezirksgerichts) verschärfen darf, wenn nur der Angeklagte Berufung gegen deren Urteil eingelegt hatte. Das hat wohl der Anwalt der Hohlbirne im Gegensatz zu den Richtern geschnallt und die beiden zogen den Fall weiter bios an's Bundesgericht.
Die Bundesrichter erklären das mal kurz den staunenden Pajassen am Zürcher Obergericht und der Fall geht dementsprechend an diese zurück. SK Mongo bekommt einen neuen Prozess und da wohl einen heimlichen FCZ Fan als Richterin. Diese befindet zusammen mit ihren Kollegen, dass der arme FCZ Mongo ein Opfer der aggressiven Medien-Berichterstattung und der dadurch aufgeheizten Stimmung geworden sei. Sein Tat werde nun deshalb nicht mehr als schwere, sondern nur noch als einfache versuchte Körperverletzung beurteilt. FCZ Mongo hatte wohl auch noch ein paar andere Delikte auf dem Kerbholz. Da die Damen und Herren am Obergericht aber gerade einen besonders guten Tag hatten, befanden diese, man nehme jetzt mal alles in einem Wisch zusammen, verdonnere den Spitzbuben zu spektakulären 500 Franken Busse und 13, statt 24 Monaten Haft auf Bewährung. Und wenn man schon mal dabei ist, reduziert man auch gleich noch die Bewährungsfrist von 3 auf 2 Jahre. Damit stünden die Chancen wohl besser, dass der arme Junge nicht innerhalb dieser schon wieder jemanden verletzen muss.

Mir egal wie man das nennt, Kuscheljustiz oder eine joke oder was auch immer. Aber so läuft das reihenweise bei Urteilen gegen Gewalttäter (auch und v.a. im Fussball). Sie werden reihenweise kassiert und gemildert, oder werden von Anfang zu mild. Und das alles ja auch nur in den Fällen, in welchen die Mongos auch erst mal überhaupt verfolgt und erwischt werden.
Ne, sorry. Aber diese Vollidioten schreckst du mit dieser Art Strafverfolgung garantiert nicht ab. Im Gegenteil, zuerst einmal macht es Spass Räuber und Poli mit den Jungs vom Kanton und der Stadt spielen zu dürfen und sich vor seinen Mit-Mongos auszeichnen zu können. Und wenn man mal erwischt wird und zu einer bedingten Strafe verknackt wird, steigt man ja noch im Ansehen innerhalb dieser Affenherde

Lurker
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Re: Presse Thread

#20067 Beitrag von Lurker »

Innerhalb einer ganz besonderen Affenherde hat der Bündner Camenisch das höchste Ansehen, weil er jahrzehntelang weggesperrt wurde.

Darauf warten die Jungs, auf einen Märtyrer, für den sie dann noch mehr Unsinn veranstalten können.

Da lob ich mir den Rechtsstaat, der einem jugendlichen Idioten eine zweite Chance gibt.

Und da lob ich mir den Grasshopper Club, der einem bärtigen Typen auf dem Land, der auf Twitter Selbstgespräche führt, keine zweite Chance gibt.

Mit der Stadionfrage hat das alles nur am Rande zu tun. Die erste Abstimmung wurde äusserst knapp verloren, trotz Pyros und Krawallen im Letzi. Diese wird problemlos durchkommen, wenn man sich endlich auf das wesentliche konzentriert: Es kostest nix und es mach Spass.

PS: Den Fackelwerfer hätte ich auch gerne im Knast gesehen, einfach zur Abschreckung, aber höchstens für 6-12 Monate.

Boniek
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Re: Presse Thread

#20068 Beitrag von Boniek »

CyHamm hat geschrieben: Die StA Zürich ist natürlich mit diesem Witzurteil bereits zufrieden, der FCZ Mongo jedoch nicht und geht in Berufung. Das Zürcher Obergericht hatte weniger Humor und verurteilte den SK Mongo nun nicht mehr wegen versuchter schwerer Körperverletzung, sondern gleich wegen Gefährdung des Lebens. Ein Strafbestand, der mit einer Haftstrafe (auch teilbedingt) von nicht unter 5 Jahren bestraft werden muss. Aus einem unerfindlichen Grund belässt es das Obergericht bei den 2 Jahren bedingt (also klar gegen das StGB handelnd).
Beim Tatbestand der Gefährdung des Lebens sind die 5 Jahre die Maximal- und nicht die Minimalstrafe (Art. 129 StGB). Bei einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wäre auch kein teilbedingter Vollzug mehr möglich.

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CyHamm
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Re: Presse Thread

#20069 Beitrag von CyHamm »

Boniek hat geschrieben:
CyHamm hat geschrieben: Die StA Zürich ist natürlich mit diesem Witzurteil bereits zufrieden, der FCZ Mongo jedoch nicht und geht in Berufung. Das Zürcher Obergericht hatte weniger Humor und verurteilte den SK Mongo nun nicht mehr wegen versuchter schwerer Körperverletzung, sondern gleich wegen Gefährdung des Lebens. Ein Strafbestand, der mit einer Haftstrafe (auch teilbedingt) von nicht unter 5 Jahren bestraft werden muss. Aus einem unerfindlichen Grund belässt es das Obergericht bei den 2 Jahren bedingt (also klar gegen das StGB handelnd).
Beim Tatbestand der Gefährdung des Lebens sind die 5 Jahre die Maximal- und nicht die Minimalstrafe (Art. 129 StGB). Bei einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wäre auch kein teilbedingter Vollzug mehr möglich.
Tatsächlich. Danke für die Korrektur. Das hatte ich anders im Kopf, allerdings arbeite ich auch nicht am Obergericht. Würde ich das und würde ich Urteile fällen, würde ich hingegen solch Dinge dann doch auch jeweils noch nachschlagen - für einen post auf im gczforum hatte ich überheblicherweise darauf verzichtet - Asche auf mein Haupt :oops:

Das mit dem teilbedingt war auf die Möglichkeit einer Aussetzung eines Teils der Strafe auf Bewährung, nach 2/3 verbüsster Haft bezogen. Das, weil man davon ausgehen kann, dass dem Trottel in jedem fall eine positive Legalprognose gestellt würde. Ist ja immer so bei solchen typen. Sorry, aber meine Ansicht darüber halt.

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Simmel
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Re: Presse Thread

#20070 Beitrag von Simmel »

Magic-Kappi hat geschrieben:Auf der einen Seite stehen die Einschätzungen der Scouts von Hoffenheim, Schalke, Wolfsburg, PSG, ein paar englischen Vereinen und dem Doumbia-Fanclub. Demgegenüber tritt das vereinigte Fachwissen von ein paar Forumsspasten an.

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