Dori Kuerschner hat geschrieben:Ich habe nirgends gesagt, die Vereinsmitgliedschaft sei ein schuldrechtlicher Vertrag, sondern lediglich, dass diese wie bei einem schuldrechtlichen Vertrag im Aussenverhältnis (dh. zwischen Verein und Mitglied) durch Antrag und Akzept entstehe. Natürlich kann der Verein im Innenverhältnis ein spezielles Prozedere vorsehen. Der GCZ hat dies getan, indem er vorsieht, dass man (a) ein Aufnahmegesuch an den Sektionsvorstand richten muss (Art. 4 Abs. 1 Statuten), (b) der Sektionsvorstand der Präsidentenkonferenz die Aufnahme beantragt (Art. 4 Abs. 2 Statuten) und (c) schliesslich die Präsidentenkonferenz mit einer 2/3 Stimmenmehrheit die Aufnahme beschliesst (ebenfalls Art. 4 Abs. 2 Statuten). Ich kenne die Protokolle der Präsidentenkonferenz nicht, aber wenn ich Ausweis mit Nummer erhalte, kann ich davon ausgehen, dass die entsprechenden Aufnahmebeschlüsse korrekt gefasst wurden. Selbst wenn formell kein Aufnahmebeschluss gefasst worden wäre (was ich nicht glaube), wäre der Versand der Mitgliederkarte mit entsprechendem Begleitschreiben nach Vertrauensprinzip sicher so auszulegen, dass ich in guten Treuen davon ausgehen kann, nun Mitglied zu sein. Anders kann man den Erhalt der "Membercard" nicht verstehen.MMM hat geschrieben:Das ist so nicht korrekt - der Verein kann ein Prozedere vorsehen für die Aufnahme. Die Vereinsmitgliedschaft ist kein Vertrag. Das gilt auch hier (siehe Statuten GCZ). ABER (und da hast Du nun recht): wenn Du noch nicht Mitglied wärst, hättest Du auch noch keinen Ausweis (und keine Rechnung...) erhalten dürfen. Offenbar wurde also der für die Aufnahme statutarisch vorgesehene Beschluss getroffen. Dann müsstest Du in der Tat stimmberechtigt sein und das Vorgehen ist merkwürdig.
Aber lassen wir dieses rechtstechnische Zeugs mal beiseite. Es geht ja gar nicht darum, ob ich und andere jetzt Mitglied sind oder nicht. Das ist offenbar gar nicht strittig. Bei Swissrooney hiess es offenbar, er sei zwar Mitglied, aber erst seit einem halben Jahr und habe deshalb kein Stimmrecht. Wie schon ausgeführt, findet diese Verweigerung des Stimmrechts in den Statuten keine Stütze. Das Stimmrecht kann neuen Mitgliedern nicht einfach nach Gutdünken verweigert werden.
Sehr guter Post. So ist es. Erneut tiefste homerische Provinz aufm Campus - und das trotz eines Juristen in der Admin. Bei Gott, hier ist krasse Kritik erlaubt, ja erforderlich. Denn nur so - auf die ganz harte Tour - merken es die Hobby Bürolisten aufm Campus. Wo der einte nicht weiss, was der andere genau tut oder eben nicht.