Hardturm Neubau

Alles rund um den Grasshopper-Club Zürich
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InvesThor
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Re: Hardturm Neubau

#1931 Beitrag von InvesThor »

Ach, wenn der Sky mal bitte ein paar Tage vor diesen Typen stehen könnte. Dann hat er genügend Sonne und ist dann vielleicht froh wenn er im Schatten ruhen kann.

Magic-Kappi
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Re: Hardturm Neubau

#1932 Beitrag von Magic-Kappi »

AUUUH hat geschrieben: 21.04.21 @ 19:50
Magic-Kappi hat geschrieben: 21.04.21 @ 18:08 Aber im Tösstal ist der Schattenwurf doch noch viel grösser :?
Dieser Banause ist wohl nie zufrieden. Dann soll er in die ungarische Pampa zügeln, dort hat es weder Hochhäuser noch Berge, welche Schatten werfen. :idea:
Ungarn hat eine Pampa? :shock:
kummerbube hat geschrieben: 23.06.23 @ 16:53
Wenn man die fetten Eicheln im schönen Blumengärtli liegen lässt kommen früher oder später die Wildsauen vorbei. :idea:

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weedee
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Re: Hardturm Neubau

#1933 Beitrag von weedee »

Tagi Artikel vo hüt. Das sind wohl kei gueti Nachrichte für dä Hardturm...


Lärm verhindert Bau von fast 1000 Wohnungen
Der Lärmschutz blockiert Bauprojekte im ganzen Kanton Zürich. Ein neuer Bundesgerichtsentscheid stützt jetzt diese strenge Auslegung.

Patrice Siegrist
Publiziert heute um 05:36 Uhr


Unweit des Bahnhofs Zürich-Wipkingen liegt die jüngste Kampfzone. An der Rotbuchstrasse plant eine Genossenschaft Neubauten mit 22 Wohnungen. Alles lief nach Plan, die Baubewilligung der Stadt lag vor. Doch dann brachte ein Einspruch gegen das Projekt die Wende. Das Verwaltungsgericht hob die Baubewilligung wieder auf: Der Neubau schütze die Bewohnerinnen zu wenig vor dem Lärm der Strasse.

Über den Lärmschutz stolperten jüngst einige Projekte im Kanton Zürich: die geplante Brunaupark-Überbauung (500 Wohnungen), ein Projekt der Baugenossenschaft Oberstrass (134 Wohnungen), eine Überbauung der Swisscanto-Anlagestiftung an der Bederstrasse (124 Wohnungen) und Neubauten in Schwerzenbach (128 Wohnungen). Die Richterinnen und Richter wandten eine neue Praxis an. Sie bewerteten die bis dahin oftmals grosszügig ausgestellten Lärm-Ausnahmebewilligungen des Kantons als ungenügend und kassierten dadurch die Bewilligungen für Bauten an lauten Strassen. Das hat wiederum Rekurrenten einen neuen Hebel verliehen, um gegen unliebsame Projekte vorzugehen – selbst wenn es ihnen dabei gar nicht um die Gesundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner ging.

Bauen an lauten Strassen schien plötzlich kaum mehr möglich, besonders in der engen Stadt. Geplagt von dieser Unsicherheit, blickten Investoren, Bauherrschaften und Planer gespannt nach Lausanne, wo zwei solche Lärmschutz-Fälle beim Bundesgericht hängig sind. Sie sollen Klarheit schaffen. Nun ist der erste Entscheid da: Das Bundesgericht stützt die neue Lärmschutz-Praxis der Zürcher Gerichte, die Bauprojekte wie Kartenhäuser in sich zusammenfallen lässt.

Alternativen müssen besser geprüft werden
Im kürzlich vom Bundesgericht veröffentlichten Fall geht es um ein geplantes Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen in Rüschlikon. Die Lärm-Grenzwerte würden beim Neubau an der Seestrasse deutlich überschritten, tagsüber um 6 und nachts um 10 Dezibel. Zu viel, sagt nun auch das Bundesgericht. Bereits eine Überschreitung um 5 Dezibel sei erheblich.

Ein entscheidender Punkt für das Gericht: Aus den Akten sei nicht erkennbar, ob bauliche oder gestalterische Alternativen geprüft worden seien, die das Dröhnen der Motoren auf der Seestrasse berücksichtigen. Es seien typische Wohnungsgrundrisse für Bauten mit Seesicht gewählt worden, also viele Wohnräume und Fenster, die auf den See ausgerichtet sind – aber damit auch auf die Strasse. Eine Ausnahmebewilligung, wie sie der Kanton Zürich erteilte, sei unzulässig.

Neue Praxis beim Kanton
Rückblende: Bereits 2016 fällte das Bundesgericht einen weitreichenden Entscheid. Lange galt im Kanton Zürich, dass nur an einem Fenster in einem Raum die gesetzliche Lärmlimite eingehalten werden muss. Doch diese sogenannte Lüftungsfenster-Methode erklärte das Bundesgericht vor fünf Jahren für illegal. Die Grenzwerte gelten seither für alle Fenster. Ausnahmenbewilligungen, wie sie in den vorliegenden Fällen erteilt wurden, sind zwar möglich, sollten aber die «Ultima Ratio» sein. Ein Vorstoss, um die Lüftungsfenster-Praxis per Gesetz zu erlauben, ist beim Bundesrat pendent.

Martin Looser, Lärmspezialist der Zürcher Anwaltskanzlei Ettlersuter, hat sich das neue Urteil angeschaut. «Das Bundesgericht zieht seine Praxis erwartungsgemäss konsequent durch, und darauf müssen sich Baugesuchsteller an lärmbelasteten Lagen nun einfach einstellen.» Dass Baubewilligungsbehörden wie bisher reflexartig Ausnahmebewilligungen ausstellen, sei nicht mehr möglich. «Die Bauherrschaften sind gefordert, sich vertieft mit baulichen und gestalterischen Möglichkeiten auseinanderzusetzen, um das Gebäude gegen Lärm abzuschirmen. Zudem müssen sie die getroffenen Abklärungen viel besser dokumentieren.» Nur dann würden Ausnahmebewilligungen Rekursen standhalten.

Für die Bauherrschaften in Rüschlikon dürfte der Entscheid ein Dämpfer sein. Die Stadt Zürich hingegen will ihn nicht überbewerten. Sie wartet auf das Urteil zur Überbauung an der Bederstrasse, die weiterhin am Bundesgericht hängig ist. «Rüschlikon ist nicht Zürich, es braucht einen Entscheid im städtischen Kontext», sagt Lucas Bally, Sprecher des Hochbaudepartements Zürich. Die Stadt nehme den Lärmschutz ernst und wolle nicht, dass Menschen unnötig Lärm ausgesetzt seien. «Aber die Gerichtsentscheide zum Lärmschutz blockieren nun Neubauprojekte, die gegenüber dem Status quo bessere Bedingungen für die Anwohnerinnen und Anwohner schaffen würden.»

Auch die Baudirektion des Kantons hat das Urteil studiert. Ihre Lesart: Ausnahmebewilligung bleiben möglich und damit auch Neubauten an lärmigen Strassen. Wer das aber tun will, muss einen Mehraufwand leisten. Die Bauherrschaften müssen detailliert vorlegen können, welche architektonischen Alternativen geprüft wurden, um die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner besser vor dem Lärm zu schützen, und wieso diese Ideen verworfen werden mussten. «Sie werden künftig nicht darum herumkommen, sich ausführlich zu sämtlichen denkbaren Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zu äussern», sagt Sprecher Thomas Maag. Je höher die Grenzwertüberschreitungen ausfallen, desto höher werden die Anforderungen. Der Kanton hat die Bewilligungspraxis der Fachstelle Lärmschutz entsprechend angepasst. «Die neue Bewilligungspraxis ist bundesgerichtskonform», sagt Maag.

Angst vor toten Fassaden
Bally vom Stadtzürcher Hochbaudepartement unterstreicht ebenfalls, wie wichtig es sei, geprüfte Alternativen aufzuzeigen. Dies fliesse auch in die Beratung der Stadt ein. Gleichzeitig sei es wichtig, nicht zu kapitulieren. «Wir wollen in der Stadt Zürich keine flächendeckende Lärmschutz-Architektur mit toten Fassaden, die mit einigen WC- und Küchenfenstern gespickt sind.»

Dennoch bleibt für die Bauherrschaften eine Restunsicherheit. Diese können laut Rechtsanwalt Looser nur die Strasseninhaber, also Stadt und Kanton, schmälern. So schreibt das Bundesgericht im Rüschliker Urteil: «Nach der gesetzlichen Konzeption ist derartiger Lärm primär durch Massnahmen bei der Quelle (der Seestrasse) zu begrenzen.» Dies funktioniert nur mit lärmarmen Spezialbelägen und Temporeduktionen. «Der Verkehr auf den Strassen verursacht den Lärm, darauf haben die Bauherrschaften keinen Einfluss», sagt Looser. Würden Kanton und Stadt mehr gegen den Lärm an der Quelle unternehmen, würden vielerorts die Grenzwerte eingehalten oder zumindest weniger stark überschritten. In der Folge würde der Spielraum für eine Ausnahmebewilligung steigen, die Unsicherheit in der Planung sinken. «Im Kanton Aargau und in der Romandie ist man zum Beispiel bezüglich Flüsterbelägen schon viel weiter.»

Besonders in der Stadt Zürich kollidiert die aktuelle Lärmschutz-Praxis mit dem Ziel, die Stadt verdichtet umzubauen. Bislang gelang es der Stadtregierung nicht, das enge Netz an lauten Strassen zu beruhigen und die Anwohnerinnen und Anwohner von Lärm zu befreien. Aktuell tüftelt die Verwaltung an einer neuen Tempo-30-Welle. Im kommenden Sommer soll der Stadtrat darüber entscheiden.

Auch an der Rotbuchstrasse, wo das Verwaltungsgericht das Genossenschaftsprojekt gestoppt hat, gilt noch Tempo 50. Bei der Stadt ist der Streckenabschnitt als einer jener Abschnitte vermerkt, wo besonders viele Leute unter Strassenlärm leiden.
Was sollte ich machen? Schließlich hat er unsere Mutter eine alte Hure genannt.
Aber das ist doch die Wahrheit!
So alt ist sie nun auch wieder nicht!

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Rintintin_14
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Re: Hardturm Neubau

#1934 Beitrag von Rintintin_14 »

weedee hat geschrieben: 23.04.21 @ 9:45 Tagi Artikel vo hüt. Das sind wohl kei gueti Nachrichte für dä Hardturm...


Lärm verhindert Bau von fast 1000 Wohnungen
Der Lärmschutz blockiert Bauprojekte im ganzen Kanton Zürich. Ein neuer Bundesgerichtsentscheid stützt jetzt diese strenge Auslegung.

Patrice Siegrist
Publiziert heute um 05:36 Uhr


Unweit des Bahnhofs Zürich-Wipkingen liegt die jüngste Kampfzone. An der Rotbuchstrasse plant eine Genossenschaft Neubauten mit 22 Wohnungen. Alles lief nach Plan, die Baubewilligung der Stadt lag vor. Doch dann brachte ein Einspruch gegen das Projekt die Wende. Das Verwaltungsgericht hob die Baubewilligung wieder auf: Der Neubau schütze die Bewohnerinnen zu wenig vor dem Lärm der Strasse.

Über den Lärmschutz stolperten jüngst einige Projekte im Kanton Zürich: die geplante Brunaupark-Überbauung (500 Wohnungen), ein Projekt der Baugenossenschaft Oberstrass (134 Wohnungen), eine Überbauung der Swisscanto-Anlagestiftung an der Bederstrasse (124 Wohnungen) und Neubauten in Schwerzenbach (128 Wohnungen). Die Richterinnen und Richter wandten eine neue Praxis an. Sie bewerteten die bis dahin oftmals grosszügig ausgestellten Lärm-Ausnahmebewilligungen des Kantons als ungenügend und kassierten dadurch die Bewilligungen für Bauten an lauten Strassen. Das hat wiederum Rekurrenten einen neuen Hebel verliehen, um gegen unliebsame Projekte vorzugehen – selbst wenn es ihnen dabei gar nicht um die Gesundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner ging.

Bauen an lauten Strassen schien plötzlich kaum mehr möglich, besonders in der engen Stadt. Geplagt von dieser Unsicherheit, blickten Investoren, Bauherrschaften und Planer gespannt nach Lausanne, wo zwei solche Lärmschutz-Fälle beim Bundesgericht hängig sind. Sie sollen Klarheit schaffen. Nun ist der erste Entscheid da: Das Bundesgericht stützt die neue Lärmschutz-Praxis der Zürcher Gerichte, die Bauprojekte wie Kartenhäuser in sich zusammenfallen lässt.

Alternativen müssen besser geprüft werden
Im kürzlich vom Bundesgericht veröffentlichten Fall geht es um ein geplantes Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen in Rüschlikon. Die Lärm-Grenzwerte würden beim Neubau an der Seestrasse deutlich überschritten, tagsüber um 6 und nachts um 10 Dezibel. Zu viel, sagt nun auch das Bundesgericht. Bereits eine Überschreitung um 5 Dezibel sei erheblich.

Ein entscheidender Punkt für das Gericht: Aus den Akten sei nicht erkennbar, ob bauliche oder gestalterische Alternativen geprüft worden seien, die das Dröhnen der Motoren auf der Seestrasse berücksichtigen. Es seien typische Wohnungsgrundrisse für Bauten mit Seesicht gewählt worden, also viele Wohnräume und Fenster, die auf den See ausgerichtet sind – aber damit auch auf die Strasse. Eine Ausnahmebewilligung, wie sie der Kanton Zürich erteilte, sei unzulässig.

Neue Praxis beim Kanton
Rückblende: Bereits 2016 fällte das Bundesgericht einen weitreichenden Entscheid. Lange galt im Kanton Zürich, dass nur an einem Fenster in einem Raum die gesetzliche Lärmlimite eingehalten werden muss. Doch diese sogenannte Lüftungsfenster-Methode erklärte das Bundesgericht vor fünf Jahren für illegal. Die Grenzwerte gelten seither für alle Fenster. Ausnahmenbewilligungen, wie sie in den vorliegenden Fällen erteilt wurden, sind zwar möglich, sollten aber die «Ultima Ratio» sein. Ein Vorstoss, um die Lüftungsfenster-Praxis per Gesetz zu erlauben, ist beim Bundesrat pendent.

Martin Looser, Lärmspezialist der Zürcher Anwaltskanzlei Ettlersuter, hat sich das neue Urteil angeschaut. «Das Bundesgericht zieht seine Praxis erwartungsgemäss konsequent durch, und darauf müssen sich Baugesuchsteller an lärmbelasteten Lagen nun einfach einstellen.» Dass Baubewilligungsbehörden wie bisher reflexartig Ausnahmebewilligungen ausstellen, sei nicht mehr möglich. «Die Bauherrschaften sind gefordert, sich vertieft mit baulichen und gestalterischen Möglichkeiten auseinanderzusetzen, um das Gebäude gegen Lärm abzuschirmen. Zudem müssen sie die getroffenen Abklärungen viel besser dokumentieren.» Nur dann würden Ausnahmebewilligungen Rekursen standhalten.

Für die Bauherrschaften in Rüschlikon dürfte der Entscheid ein Dämpfer sein. Die Stadt Zürich hingegen will ihn nicht überbewerten. Sie wartet auf das Urteil zur Überbauung an der Bederstrasse, die weiterhin am Bundesgericht hängig ist. «Rüschlikon ist nicht Zürich, es braucht einen Entscheid im städtischen Kontext», sagt Lucas Bally, Sprecher des Hochbaudepartements Zürich. Die Stadt nehme den Lärmschutz ernst und wolle nicht, dass Menschen unnötig Lärm ausgesetzt seien. «Aber die Gerichtsentscheide zum Lärmschutz blockieren nun Neubauprojekte, die gegenüber dem Status quo bessere Bedingungen für die Anwohnerinnen und Anwohner schaffen würden.»

Auch die Baudirektion des Kantons hat das Urteil studiert. Ihre Lesart: Ausnahmebewilligung bleiben möglich und damit auch Neubauten an lärmigen Strassen. Wer das aber tun will, muss einen Mehraufwand leisten. Die Bauherrschaften müssen detailliert vorlegen können, welche architektonischen Alternativen geprüft wurden, um die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner besser vor dem Lärm zu schützen, und wieso diese Ideen verworfen werden mussten. «Sie werden künftig nicht darum herumkommen, sich ausführlich zu sämtlichen denkbaren Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung zu äussern», sagt Sprecher Thomas Maag. Je höher die Grenzwertüberschreitungen ausfallen, desto höher werden die Anforderungen. Der Kanton hat die Bewilligungspraxis der Fachstelle Lärmschutz entsprechend angepasst. «Die neue Bewilligungspraxis ist bundesgerichtskonform», sagt Maag.

Angst vor toten Fassaden
Bally vom Stadtzürcher Hochbaudepartement unterstreicht ebenfalls, wie wichtig es sei, geprüfte Alternativen aufzuzeigen. Dies fliesse auch in die Beratung der Stadt ein. Gleichzeitig sei es wichtig, nicht zu kapitulieren. «Wir wollen in der Stadt Zürich keine flächendeckende Lärmschutz-Architektur mit toten Fassaden, die mit einigen WC- und Küchenfenstern gespickt sind.»

Dennoch bleibt für die Bauherrschaften eine Restunsicherheit. Diese können laut Rechtsanwalt Looser nur die Strasseninhaber, also Stadt und Kanton, schmälern. So schreibt das Bundesgericht im Rüschliker Urteil: «Nach der gesetzlichen Konzeption ist derartiger Lärm primär durch Massnahmen bei der Quelle (der Seestrasse) zu begrenzen.» Dies funktioniert nur mit lärmarmen Spezialbelägen und Temporeduktionen. «Der Verkehr auf den Strassen verursacht den Lärm, darauf haben die Bauherrschaften keinen Einfluss», sagt Looser. Würden Kanton und Stadt mehr gegen den Lärm an der Quelle unternehmen, würden vielerorts die Grenzwerte eingehalten oder zumindest weniger stark überschritten. In der Folge würde der Spielraum für eine Ausnahmebewilligung steigen, die Unsicherheit in der Planung sinken. «Im Kanton Aargau und in der Romandie ist man zum Beispiel bezüglich Flüsterbelägen schon viel weiter.»

Besonders in der Stadt Zürich kollidiert die aktuelle Lärmschutz-Praxis mit dem Ziel, die Stadt verdichtet umzubauen. Bislang gelang es der Stadtregierung nicht, das enge Netz an lauten Strassen zu beruhigen und die Anwohnerinnen und Anwohner von Lärm zu befreien. Aktuell tüftelt die Verwaltung an einer neuen Tempo-30-Welle. Im kommenden Sommer soll der Stadtrat darüber entscheiden.

Auch an der Rotbuchstrasse, wo das Verwaltungsgericht das Genossenschaftsprojekt gestoppt hat, gilt noch Tempo 50. Bei der Stadt ist der Streckenabschnitt als einer jener Abschnitte vermerkt, wo besonders viele Leute unter Strassenlärm leiden.
Machen wir Zuerich zum Ballenberg. Das gibt dem debilen Vollhorst aus dem Toggenburg doch grad wieder Munition. Wie fern der Realität leben die Bundesrichter eigentlich?
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1angryman
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Re: Hardturm Neubau

#1935 Beitrag von 1angryman »

Liegt wohl eher an der unausgegorenen Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Hier läuft aber ja die Motion von Beat Flach auf Bundesebene, die das Problem entschärfen wird. Der Bauherrschaft kommt es vielleicht nicht mal ungelegen, dass sie wegen der Stimmrechtsbeschwerde zuwarten muss. Bis dahin ist die Motion Flach dann umgesetzt und den Rekurrenten der Nährboden entzogen.

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Rintintin_14
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Re: Hardturm Neubau

#1936 Beitrag von Rintintin_14 »

1angryman hat geschrieben: 24.04.21 @ 9:28 Liegt wohl eher an der unausgegorenen Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Hier läuft aber ja die Motion von Beat Flach auf Bundesebene, die das Problem entschärfen wird. Der Bauherrschaft kommt es vielleicht nicht mal ungelegen, dass sie wegen der Stimmrechtsbeschwerde zuwarten muss. Bis dahin ist die Motion Flach dann umgesetzt und den Rekurrenten der Nährboden entzogen.
Interessant. Meinst Du die Motion Flach kommt durch resp. mündet in einer Anpassung der entsprechenden Normen?
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1angryman
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Re: Hardturm Neubau

#1937 Beitrag von 1angryman »

Rintintin_14 hat geschrieben: 24.04.21 @ 10:15
1angryman hat geschrieben: 24.04.21 @ 9:28 Liegt wohl eher an der unausgegorenen Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Hier läuft aber ja die Motion von Beat Flach auf Bundesebene, die das Problem entschärfen wird. Der Bauherrschaft kommt es vielleicht nicht mal ungelegen, dass sie wegen der Stimmrechtsbeschwerde zuwarten muss. Bis dahin ist die Motion Flach dann umgesetzt und den Rekurrenten der Nährboden entzogen.
Interessant. Meinst Du die Motion Flach kommt durch resp. mündet in einer Anpassung der entsprechenden Normen?
Ja, es sieht so aus als käme das durch. Positiv für das Stadion. Zeitlich dürften die da oben in Bern aber gerne etwas Gas geben:

"LÄRMBEKÄMPFUNG UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG

Angesichts der Entwicklung, dass Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten vermehrt gerichtlich aufgehoben werden, drängt die Kommission auf einen sinnvollen Kompromiss zwischen Lärmbekämpfung und Siedlungsentwicklung nach innen. Aus ihrer Sicht braucht es eine neue Lösung, die die lärmrelevanten Kriterien klar regelt, damit Bauvorhaben nicht von Ausnahmebewilligungen abhängig sind. Mit Genugtuung nimmt die Kommission zur Kenntnis, dass die Verwaltung entschlossen ist, dem Parlament spätestens im Jahr 2022 eine Neuregelung in diesem Sinn vorzulegen. Damit wird die 2018 vom Parlament angenommene Motion Flach (16.3529) umgesetzt, die verlangt, dass auch in lärmbelasteten Gebieten Verdichtung möglich sein soll."

https://www.parlament.ch/press-releases ... ?lang=1031

Sicarius
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Re: Hardturm Neubau

#1938 Beitrag von Sicarius »

GC Züri jetz und s'ganze Läbe lang!

Magic-Kappi
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Re: Hardturm Neubau

#1939 Beitrag von Magic-Kappi »

Update: 19. Mai 2021

Der Bezirksrat hat in einer der beiden Stimmrechtsbeschwerden, die gegen die Fussballstadion-Abstimmung hängig sind, entschieden. Der Beschwerdeführer monierte: Die Stadt habe vor der Abstimmung verschwiegen, dass sie ein Schulhaus in einem der zwei Hochhäusern neben dem Stadion plane. Dies wurde erst im Nachhinein bekannt. Der Bezirksrat sieht darin aber kein Problem, die Informationspflicht sei nicht verletzt worden. Er weist die Beschwerde ab. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. (sip)

Der erste ganz kleine Schritt ist gemacht.
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yoda
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Re: Hardturm Neubau

#1940 Beitrag von yoda »

Wann formiert sich die IG Hauptbahnhof? Der Velotunnel muss bekämpft werden unter dem HB. Der Schattenwurf ist schlicht zu gross. Weiter kann es ja nicht sein, dass wir für Hippster und Fahrradkuriere so ein Bauwerk hinstellen.
yoda: Forums- und allgemeine Legende, Ikone, Veteran, ohne Hautfaltencreme

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