der Geduldsfaden reisst bald

Noisemaker hat geschrieben:nächsten Sommer müssten eigentlich die Baurechtsverträge abgeschlossen und die architektonische Detailarbeit fertig sein.hoffentlich findet die Abstimmung im Gemeinderat noch im 2017 statt
der Geduldsfaden reisst bald
tobiaso hat geschrieben:evtl. auch etwas für die grüne und ländliche Weltstadt Zürich?
http://www.ran.de/fussball/internationa ... lz-1016352
Fühlen sich die Asylbewerber wenigstens wie zuhauseCyHamm hat geschrieben:tobiaso hat geschrieben:evtl. auch etwas für die grüne und ländliche Weltstadt Zürich?
http://www.ran.de/fussball/internationa ... lz-1016352
wenn das die Weltstadt Zürich übernehmen wollte, würde das Projekt alleine am Ende 300 Millionen kosten... und es müssten zusätzlich noch 600 Holzwohnungen nebenan gebaut werden
Weil man in Homs, Dohuk und Keren in Holzhütten wohnt?Coltorti-nachfolger hat geschrieben:Fühlen sich die Asylbewerber wenigstens wie zuhauseCyHamm hat geschrieben:tobiaso hat geschrieben:evtl. auch etwas für die grüne und ländliche Weltstadt Zürich?
http://www.ran.de/fussball/internationa ... lz-1016352
wenn das die Weltstadt Zürich übernehmen wollte, würde das Projekt alleine am Ende 300 Millionen kosten... und es müssten zusätzlich noch 600 Holzwohnungen nebenan gebaut werden
Wenn ich es richtig im Kopf habe, soll auch beim neuen Hardturm-Projekt wieder mittels Gestaltungsplan verfahren werden. Dies hat zwar zur Folge, dass die Planung länger dauert und der Gestaltungsplan durch den Gemeinderat (und allenfalls eine Volksabstimmung) muss, die oben beschriebene Ringling/Arealüberbauungsproblematik, die doch für einige Unsicherheit gesorgt hat, bliebe damit aber entschärft. Ein harziger Weg wirds so oder so.Alt-Bundesrichter warnt die Stadt Zürich
Die Zürcher Behörden hätten den Bogen mit Ausnahmebewilligungen überspannt, sagt Heinz Aemisegger. Die Stadt dürfe nicht an den Stimmberechtigten vorbei planen. Das zeige das Urteil gegen die Grossüberbauung Ringling.
Marius Huber
Hätte man gewettet, wer diesen Abend an sich reissen würde: Auf den gepflegten älteren Herrn mit Anzug und Brille hätten die wenigsten getippt. Heinz Aemisegger, Alt-Bundesrichter, Experte für Baurecht, ist ein unwahrscheinlicher Kandidat für den grossen Auftritt. Erst recht an einem solch bizarren Ort: im Saal eines Partyrestaurants in Zürich-Höngg, inmitten aztekischer Kulissen.
Dorthin hat das Fachmagazin «Hochparterre» zum «Städtebau-Stammtisch» geladen, um die Folgen der spektakulärsten Kehrtwende in der jüngeren Entwicklung der Stadt Zürich zu diskutieren. Im August hatte das Bundesgericht den Bau der grossen Genossenschaftssiedlung Ringling in Höngg untersagt. Nach zehn Jahren Planung, in denen das Projekt alle Hürden genommen hatte. Der Neubau, ein Blockrand, ordne sich überhaupt nicht ins Ortsbild ein.
«Dieses Urteil ist keine Eintagsfliege, täuschen Sie sich nicht», warnte der langjährige Bundesrichter. Der 69-Jährige, der heute für eine Kanzlei in Küsnacht arbeitet, tat es mit der Dringlichkeit eines Propheten, der die Zeichen deuten muss für jene, die sie nicht begriffen haben. Er sei nicht involviert in den Entscheid, könne aber mit Gewissheit sagen: Das Bundesgericht habe den Behörden damit eine Grenze gesetzt.
Es geht um ein Instrument, das der Stadt Zürich bisher als Eckpfeiler bei der Verdichtung diente: um die sogenannte Arealüberbauung. Dies ist eine Sonderregel für Bauherren. Eine, die in den Quartieren in den letzten Jahren immer wieder Kritik ausgelöst hat, von Altstetten über Höngg bis Wipkingen. Denn sie erlaubt es, höher und dichter zu bauen als üblich, wenn ein Grundstück grösser ist als 6000 Quadratmeter. (Ein Fussballfeld misst rund 7000 Quadratmeter.)
Türme mit Demokratiedefizit
Solche Grossüberbauungen dürfen in zweigeschossigen Wohnzonen drei Stockwerke umfassen, in anderen Zonen sogar sieben. Dadurch kann ein Haus bis zu 25 Meter hoch werden. Im Gegenzug verlangt das kantonale Planungs- und Baugesetz, dass die Bauten besonders gut gestaltet sein müssen und sich in die bauliche und landschaftliche Umgebung einfügen. Dass das Bundesgericht im Fall Höngg besonders streng auf diese Vorschrift geachtet hat, hat laut Aemisegger einen tieferen Grund, der weit über das konkrete Projekt hinausweist: Die Richter in Lausanne verstünden sich als Hüter demokratischer Rechte, und Arealbebauungen haben aus dieser Optik einen Mangel. Selbst dann, wenn die Quartierbewohner bei der Planung mitwirken durften, wie in Höngg der Fall.
Der Mangel besteht darin, dass die Behörden die Bewilligung für eine Arealüberbauung erteilen, ohne dass das Parlament etwas zu sagen hätte. Dies im Unterschied zum Gestaltungsplan, einem anderen Instrument, das es möglich macht, über die üblichen Beschränkungen hinauszubauen. Im Kern geht es laut Aemisegger um die Frage: «Darf man ein so grosses Projekt wie in Höngg am Parlament und damit an den Stimmberechtigten vorbei führen?»
Für den Alt-Bundesrichter ist die Antwort klar: Nein. Vertretbar sei eine Arealüberbauung allenfalls auf Grundstücken bis 20 000 Quadratmeter Fläche (drei Fussballfelder) - wenn sich der Bau besonders gut in die Umgebung einfüge. Aber 30 000 Quadratmeter wie in Höngg seien eindeutig zu viel. Die Stadt habe sich blenden lassen, weil sie bisher stets durchgekommen sei damit. Wenn man jedoch bei Arealüberbauungen keine Obergrenzen setze, betreibe man mit Baubewilligungen Stadtplanung - eine Pervertierung der Hierarchie der fein abgestuften Planungsebenen.
Zurzeit sind in Zürich diverse Arealüberbauungen in Arbeit, die vom Bundesgerichtsentscheid tangiert sein könnten, wenn Aemiseggers Lesart zutrifft. Zum Beispiel das Hardturm-Areal, das Welti-Furrer-Areal beim Prime Tower oder das Koch-Areal, das zuletzt wegen der Besetzerszene zum Politikum wurde. Letzteres umfasst genau wie das Ringling-Areal in Höngg rund 30 000 Quadratmeter Land. Zu viel?
Verunsicherung herrscht insbesondere bei den Wohnbaugenossenschaften, die oft über grosse Areale mit Verdichtungspotenzial verfügen. Felix Bosshard von der Genossenschaft GBMZ sagte an der Veranstaltung in Höngg: «Wir möchten in erster Linie bauen - in Zukunft deshalb wohl eher ein realisierbares Projekt als ein spannendes.»
Aemisegger fände es bedauerlich, wenn die Bauherren jetzt der Mut verliesse. Er anerkennt aber, dass es ein Problem gibt: Der korrekte Ausweg wäre es seiner Ansicht nach, die Bau- und Zonenordnung auf ordentlichem Weg so anzupassen, dass in Zürich dichter und höher gebaut werden kann. Nur will das in der links regierten Stadt niemand tun, solange ein Hebel fehlt, um bei den Grundeigentümern den so entstehenden Mehrwert abzuschöpfen. Ein solches Gesetz ist zwar auf kantonaler Ebene in Arbeit, aber das dauert Jahre.
Die Alternative geht ins Geld
Als Übergangslösung rät der Alt-Bundesrichter den Bauherren, statt auf Arealüberbauungen vermehrt auf Gestaltungspläne zu setzen. Denn dort komme der Wille der Stimmbürger nicht zu kurz, sei die demokratische Legitimierung stärker. Die Stadt solle solche Gestaltungspläne mit städtebaulichen Verträgen verknüpfen, in denen sie weitere Bedingungen einfordert: von Kinderkrippen über öffentliche Parks bis hin zur Abschöpfung des Mehrwerts.
Urs Spinner, der Zürcher Hochbaudepartementssekretär, sagt zum Vorschlag: «Wir haben das gehört und werden es den Bauherrschaften vermutlich vermehrt empfehlen.» Er gibt aber zu bedenken, dass Gestaltungspläne nicht nur Vorteile bringen, sondern sehr aufwendig sind. Für die Verwaltung aller involvierten Ämter bedeute das jeweils ein bis zwei Jahre Arbeit. «Und für die Bauherrschaft verteuert es den Bau.»
Tagesanzeiger von heute