Wies scheint, haben die Strafverfolgungsbehörden (Polizei & Staatsanwaltschaft) hier durchaus (natürlich völlig zurecht) Aufwand betrieben.An dessen Wohnort, in einer Gemeinde ausserhalb von Zürich, wurde das Auto von der Polizei denn auch gefunden. Die Hausdurchsuchung ergab, dass der Verdächtige tatsächlich ein leidenschaftlicher FCZ-Fan ist. Er hat sogar FCZ-Tattoos. Seine DNA wurde auf den Kleidern von beiden Opfern gefunden. Sein Handy war während der Tatzeit in der Nähe des Tatorts eingeloggt.
- Fahrzeuglenker musste via Firma ermittelt werden
- Hausdurchsuchung, Anhaltung, Erkennungsdienstliche Erfassung durchgeführt
- DNA Analysen durchgeführt
- technische Überwachungsmassnahmen (RTI) angeordnet und via Zwangsmassnahmegericht genehmigen lassen
Mangelnder Ermittlungsaufwand scheint also kaum vorzuliegen.
Das ist ein bekanntes Problem, jedoch gängige Rechtspraxis in der Schweiz. Ein Beschuldigter ohne Vorstrafen wird in aller Regel mit einer bedingten, maximal teilbedingten Freiheitsstrafe belegt. Ja ist zum Kotzen, leider absolut üblich in unserem tollen Land. Ich persönlich hätte hier mindestens 6 Monate unbedingt gesprochen, aber das ist Wunschdenken, weil er keine Vorstrafen hat und arbeitstätig ist.Das Gericht müsse bei einem Ersttäter von Gesetzes wegen von einer positiven Prognose ausgehen, deshalb nur eine bedingte Strafe.
Beim Tatbestand des Angriffs handelt es sich übrigens bereits um ein Verbrechenstatbestand. Die Tatsache, dass man ihm den Raub nicht nachweisen konnte würde am Urteil wenig bis gar nichts ändern. Weshalb nicht auch noch wegen versuchter schwerer Körperverletzung eröffnet wurde, kann ich aufgrund fehlender Fakten nicht beurteilen. Aber auch das würde nicht viel am Urteil ändern.Das Zusammenfügen der Mosaiksteine ergebe ein klares Bild, sagt der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung. Der Beschuldigte sei zur Tatzeit am Tatort gewesen. Das Gericht gehe auch davon aus, dass er nicht nur der Fahrer gewesen sei. Was er genau gemacht habe, sei jedoch nicht klar. Das sei für den Tatbestand des Angriffs aber auch nicht nötig. Es brauchte eine Erklärung dafür, wie die DNA des Beschuldigten an die Kleider der Opfer kam. Eine Beteiligung am Raub des Schals könne dem Beschuldigten aber nicht nachgewiesen werden.
Die Tatsache, dass der Beschuldigte keinen einzigen Tag in der U-Haft verbringen musste, verstehe ich auch nicht, zumal hier klar Kollusionsgefahr (Verdunkelungsgefahr) vorlag und er bewusst darauf verzichtete, die Mittäter bekannt zu geben.
Lange Rede, kurzer Sinn. Die Opfer sind wie immer die Verlierer und von Genugtuung kann hier keineswegs die Rede sein.