Die Verzögerungsschritte sind eh schon alle pfannenfertig in Baden auf dem Tisch. Jedes Schlupfloch vorbereitet bis auch die Baubewilligung durch alle 3 Instanzen durchgequetscht ist.Ciri Sforza hat geschrieben: ↑04.06.26 @ 11:51Warum wäre das hilfreich? Weil dann alle beruhigt in die Ferien fahren können, während sich die IG weitere Verzögerungsschritte parat legt?
Hardturm Neubau
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Re: Hardturm Neubau
Re: Hardturm Neubau
steht die Halle der Handballer vor dem Spatenstich des Hardturm? 
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Payerne München
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Re: Hardturm Neubau
Lange Rekursverfahren schwächen das Vertrauen in die Demokratie
Trotz Verbot entstanden in der Stadt über 1600 Business-Apartments – weil ein Rekurs fünf Jahre dauerte. Auch Stadion und Velorouten hängen jetzt in der Warteschlaufe. Es braucht dringend schnellere Prozesse.
https://www.tagesanzeiger.ch/zuerich-re ... 1687163786
Trotz Verbot entstanden in der Stadt über 1600 Business-Apartments – weil ein Rekurs fünf Jahre dauerte. Auch Stadion und Velorouten hängen jetzt in der Warteschlaufe. Es braucht dringend schnellere Prozesse.
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Re: Hardturm Neubau
Limmattaler Zeitung:
Schneckentempo: Letztes Urteil zum Hardturm ist neun Monate her – wann entscheidet das Bundesgericht?
photo of author of the article
Von David Egger
02.07.2026, 05.00 Uhr
Wie lange Verfahren am Bundesgericht für gewöhnlich dauern und warum die zukünftige Heimat von GCZ und FCZ besonders viel Zeit in Anspruch nimmt.
Am 2. Oktober 2025 hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen das Wohnraum- und Fussballstadionprojekt auf dem Zürcher Hardturm-Areal abgewiesen. Am heutigen 2. Juli ist das genau neun Monate her.
Die Gegner zogen die Sache weiter vor das Bundesgericht. Die Beschwerde ist in Lausanne immer noch hängig.
Das Verfahren dauert damit überdurchschnittlich lange. Denn eigentlich beträgt die durchschnittliche Prozessdauer am Bundesgericht 189 Tage, also etwas mehr als sechs Monate. Dies ist dem Geschäftsbericht 2025 des Bundesgerichts zu entnehmen.
Wieso dauert das Hardturm-Verfahren so lange?
«Es geht um ein Infrastrukturprojekt mit vielen Beteiligten. Das macht das Verfahren komplexer», sagt ein Sprecher des Bundesgerichts dazu.
Er verweist zudem darauf, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer anhand aller Fälle berechnet wird. «Da hat es auch einen erheblichen Anteil an Nichteintretensentscheiden darunter.» Das sind vereinfacht gesagt Fälle, die das Bundesgericht gar nicht inhaltlich prüft und beurteilt. Diese Verfahren sind meistens deutlich schneller abgeschlossen. Die sogenannten materiellen Entscheide dauern hingegen wesentlich länger, weil sich das Bundesgericht eingehend mit der Materie befassen muss. Das ist auch beim Wohn- und Stadionprojekt auf dem Hardturm-Areal der Fall.
4. September 2013: Junge FCZler und Grasshoppers marschieren gemeinsam durch Zürich, um für ein Ja zum neuen Stadion zu werben. Gegen das damalige Projekt gab es ein knappes Nein.
4. September 2013: Junge FCZler und Grasshoppers marschieren gemeinsam durch Zürich, um für ein Ja zum neuen Stadion zu werben. Gegen das damalige Projekt gab es ein knappes Nein.
Bild: Keystone
16 Prozent der Verfahren dauern länger als ein Jahr
Konkret handelt es sich beim vorliegenden Fall um eine sogenannte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. 2025 hat das Bundesgericht laut Geschäftsbericht total 2970 solche Beschwerden erledigt. Rund 22 Prozent dieser Verfahren dauerten weniger als einen Monat und 41 Prozent dauerten zwischen einem und sechs Monaten.
Bei jenen Verfahren, die noch länger als sechs Monate dauerten – wie jetzt beim Hardturm-Projekt – verteilen sich die Verfahrensdauern wie folgt:
21 Prozent der Verfahren dauerten zwischen sechs und zwölf Monaten.
14 Prozent nahmen zwischen einem und zwei Jahren in Anspruch.
Und in 2 Prozent der Fälle brauchte das Bundesgericht sogar mehr als zwei Jahre, um einen Entscheid zu fällen. 2025 waren es total 63 Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, bei denen so viel Zeit dahinfloss.
Womit sich die Frage stellt: Wird auch das Hardturm-Projekt dereinst als Schneckentempo-Fall in die Statistik des Bundesgerichts einfliessen?
5. März 2011: GC-Fans halten beim Spiel gegen YB ein Transparent mit der Aufschrift «Stadion jetzt!» in die Höhe, nachdem sie als Demonstrationszug zum Letzigrund marschiert sind.
5. März 2011: GC-Fans halten beim Spiel gegen YB ein Transparent mit der Aufschrift «Stadion jetzt!» in die Höhe, nachdem sie als Demonstrationszug zum Letzigrund marschiert sind.
Bild: Keystone
«Wir machen grundsätzlich keine Prognosen zur Verfahrensdauer. Das machen wir in keinem Fall», sagt der Sprecher des Bundesgerichts. Manche Akteure und Beobachter erwarten, dass noch dieses Jahr entschieden wird – aber das ist eben nur eine Prognose.
Das Bundesgericht sei sich der Bedeutung der Angelegenheit bewusst, hält der Sprecher auf Nachfrage fest. Weitere Angaben macht das Bundesgericht nicht.
Auch welche Richterinnen und Richter am Fall arbeiten, bleibt im Dunkeln. Dies werde bekannt, wenn das Gericht das Urteil veröffentliche, so der Sprecher.
Klar ist: Wenn das Bundesgericht die Sache dereinst beurteilt haben wird, kann die Bauherrschaft das Baugesuch einreichen. Angesichts dessen, wie kampflustig die Gegner des Projekts sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch das Baugesuch vor das Zürcher Baurekursgericht, dann vor das Zürcher Verwaltungsgericht und schliesslich auch noch vor das Bundesgericht gezogen wird. Dies würde dann nochmals eine Verzögerung um mehrere Jahre bedeuten. Erst danach können die Bagger auffahren.
«Zürich für Fussball, Fussball für Zürich»: Auch diesen Slogan hielten GC-Fans am 5. März 2011 in die Höhe.
«Zürich für Fussball, Fussball für Zürich»: Auch diesen Slogan hielten GC-Fans am 5. März 2011 in die Höhe.
Bild: Walter Bieri
Schon das Verwaltungsgericht benötigte gut zwei Jahre
Im aktuellen Verfahren geht es noch um den für das Projekt nötigen Gestaltungsplan, den das Stadtzürcher Volk am 27. September 2020 gutgeheissen hat. Das ist bald sechs Jahre her. Gegen den damaligen Volksentscheid gingen mehrere Stimmrechtsrekurse ein, die allesamt abgewiesen wurden.
Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte den Gestaltungsplan schliesslich am 26. August 2022. Den Rekurs dagegen wies das Baugericht am 18. August 2023 ab. Gegen diesen Entscheid ging dann am 22. September 2023 die Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Dieses brauchte für seinen Entscheid, der am 2. Oktober 2025 erging, also gut zwei Jahre.
Falls auch das Bundesgericht so lange brauchen würde, würde das heissen, dass jetzt noch nicht mal die Hälfte des Verfahrens durch ist und ein Entscheid erst im Herbst 2027 fällt.
Schneckentempo: Letztes Urteil zum Hardturm ist neun Monate her – wann entscheidet das Bundesgericht?
photo of author of the article
Von David Egger
02.07.2026, 05.00 Uhr
Wie lange Verfahren am Bundesgericht für gewöhnlich dauern und warum die zukünftige Heimat von GCZ und FCZ besonders viel Zeit in Anspruch nimmt.
Am 2. Oktober 2025 hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen das Wohnraum- und Fussballstadionprojekt auf dem Zürcher Hardturm-Areal abgewiesen. Am heutigen 2. Juli ist das genau neun Monate her.
Die Gegner zogen die Sache weiter vor das Bundesgericht. Die Beschwerde ist in Lausanne immer noch hängig.
Das Verfahren dauert damit überdurchschnittlich lange. Denn eigentlich beträgt die durchschnittliche Prozessdauer am Bundesgericht 189 Tage, also etwas mehr als sechs Monate. Dies ist dem Geschäftsbericht 2025 des Bundesgerichts zu entnehmen.
Wieso dauert das Hardturm-Verfahren so lange?
«Es geht um ein Infrastrukturprojekt mit vielen Beteiligten. Das macht das Verfahren komplexer», sagt ein Sprecher des Bundesgerichts dazu.
Er verweist zudem darauf, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer anhand aller Fälle berechnet wird. «Da hat es auch einen erheblichen Anteil an Nichteintretensentscheiden darunter.» Das sind vereinfacht gesagt Fälle, die das Bundesgericht gar nicht inhaltlich prüft und beurteilt. Diese Verfahren sind meistens deutlich schneller abgeschlossen. Die sogenannten materiellen Entscheide dauern hingegen wesentlich länger, weil sich das Bundesgericht eingehend mit der Materie befassen muss. Das ist auch beim Wohn- und Stadionprojekt auf dem Hardturm-Areal der Fall.
4. September 2013: Junge FCZler und Grasshoppers marschieren gemeinsam durch Zürich, um für ein Ja zum neuen Stadion zu werben. Gegen das damalige Projekt gab es ein knappes Nein.
4. September 2013: Junge FCZler und Grasshoppers marschieren gemeinsam durch Zürich, um für ein Ja zum neuen Stadion zu werben. Gegen das damalige Projekt gab es ein knappes Nein.
Bild: Keystone
16 Prozent der Verfahren dauern länger als ein Jahr
Konkret handelt es sich beim vorliegenden Fall um eine sogenannte Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. 2025 hat das Bundesgericht laut Geschäftsbericht total 2970 solche Beschwerden erledigt. Rund 22 Prozent dieser Verfahren dauerten weniger als einen Monat und 41 Prozent dauerten zwischen einem und sechs Monaten.
Bei jenen Verfahren, die noch länger als sechs Monate dauerten – wie jetzt beim Hardturm-Projekt – verteilen sich die Verfahrensdauern wie folgt:
21 Prozent der Verfahren dauerten zwischen sechs und zwölf Monaten.
14 Prozent nahmen zwischen einem und zwei Jahren in Anspruch.
Und in 2 Prozent der Fälle brauchte das Bundesgericht sogar mehr als zwei Jahre, um einen Entscheid zu fällen. 2025 waren es total 63 Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, bei denen so viel Zeit dahinfloss.
Womit sich die Frage stellt: Wird auch das Hardturm-Projekt dereinst als Schneckentempo-Fall in die Statistik des Bundesgerichts einfliessen?
5. März 2011: GC-Fans halten beim Spiel gegen YB ein Transparent mit der Aufschrift «Stadion jetzt!» in die Höhe, nachdem sie als Demonstrationszug zum Letzigrund marschiert sind.
5. März 2011: GC-Fans halten beim Spiel gegen YB ein Transparent mit der Aufschrift «Stadion jetzt!» in die Höhe, nachdem sie als Demonstrationszug zum Letzigrund marschiert sind.
Bild: Keystone
«Wir machen grundsätzlich keine Prognosen zur Verfahrensdauer. Das machen wir in keinem Fall», sagt der Sprecher des Bundesgerichts. Manche Akteure und Beobachter erwarten, dass noch dieses Jahr entschieden wird – aber das ist eben nur eine Prognose.
Das Bundesgericht sei sich der Bedeutung der Angelegenheit bewusst, hält der Sprecher auf Nachfrage fest. Weitere Angaben macht das Bundesgericht nicht.
Auch welche Richterinnen und Richter am Fall arbeiten, bleibt im Dunkeln. Dies werde bekannt, wenn das Gericht das Urteil veröffentliche, so der Sprecher.
Klar ist: Wenn das Bundesgericht die Sache dereinst beurteilt haben wird, kann die Bauherrschaft das Baugesuch einreichen. Angesichts dessen, wie kampflustig die Gegner des Projekts sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch das Baugesuch vor das Zürcher Baurekursgericht, dann vor das Zürcher Verwaltungsgericht und schliesslich auch noch vor das Bundesgericht gezogen wird. Dies würde dann nochmals eine Verzögerung um mehrere Jahre bedeuten. Erst danach können die Bagger auffahren.
«Zürich für Fussball, Fussball für Zürich»: Auch diesen Slogan hielten GC-Fans am 5. März 2011 in die Höhe.
«Zürich für Fussball, Fussball für Zürich»: Auch diesen Slogan hielten GC-Fans am 5. März 2011 in die Höhe.
Bild: Walter Bieri
Schon das Verwaltungsgericht benötigte gut zwei Jahre
Im aktuellen Verfahren geht es noch um den für das Projekt nötigen Gestaltungsplan, den das Stadtzürcher Volk am 27. September 2020 gutgeheissen hat. Das ist bald sechs Jahre her. Gegen den damaligen Volksentscheid gingen mehrere Stimmrechtsrekurse ein, die allesamt abgewiesen wurden.
Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte den Gestaltungsplan schliesslich am 26. August 2022. Den Rekurs dagegen wies das Baugericht am 18. August 2023 ab. Gegen diesen Entscheid ging dann am 22. September 2023 die Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Dieses brauchte für seinen Entscheid, der am 2. Oktober 2025 erging, also gut zwei Jahre.
Falls auch das Bundesgericht so lange brauchen würde, würde das heissen, dass jetzt noch nicht mal die Hälfte des Verfahrens durch ist und ein Entscheid erst im Herbst 2027 fällt.
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Re: Hardturm Neubau
Die Mühlen des Rechtsstaats mahlen im Schneckentempo
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Re: Hardturm Neubau
Ok. Manchmal geht dauert ein Gerichtsentscheid länger als im Durchschnitt. Damit war zu rechnen. Was ich aber äusserst fragwürdig finde, und meiner meinung nach auch nicht in Ordnung geht, ist dass in jeder Instanz der Gerichtsentscheid deutlich verspätet kommt. Das kann es einfach nicht sein! Ich erwarte ja nicht dass wir von der Justiz besser behandelt werden. Aber in diesem Fall erwarte ich eifach dass wir wenigstens nicht vernachlässigt werden. Es ist zum Kotzen wie die Justiz den aushölern der Demokratie in die Karten spielt. Und ja, mein Vertrauen in diese Demokratie leidet darunter...
"Breit gebaut, braun gebrannt, 100 Kilo Hantelbank" - Andras Gurovits, Ruderer
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Re: Hardturm Neubau
Ich bin definitiv der Meinung, das Fälle wie eben dieser priorisiert behandelt werden müssten.
Wir sprechen hier nicht davon das Hans Ueli irgendwo in Hinterpfuffikon eine Dachaufstockung realisieren möchte, sondern von einem Projekt von Öffentlichem vielleicht sogar von Nationalem Interesse, welches durch Volksentscheide gestützt ist.
Wie die Demokratie hier von jenen mit Füssen getreten wird, welche sich ständig auf die Demokratie berufen, ist nichts mehr als Peinlich und zutiefst undemokratisch.
Wir sprechen hier nicht davon das Hans Ueli irgendwo in Hinterpfuffikon eine Dachaufstockung realisieren möchte, sondern von einem Projekt von Öffentlichem vielleicht sogar von Nationalem Interesse, welches durch Volksentscheide gestützt ist.
Wie die Demokratie hier von jenen mit Füssen getreten wird, welche sich ständig auf die Demokratie berufen, ist nichts mehr als Peinlich und zutiefst undemokratisch.
FUCK ALL MCOs
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Re: Hardturm Neubau
Die Verhinderer berufen sich ausdrücklich auf ihre "demokratischen Rechte".
Was es aber ganz sicher ist: unanständig und egoistisch
Volksentscheide mittels Rechtsweg kippen zu wollen weil sie einem nicht in den Kram passen.
Was es aber ganz sicher ist: unanständig und egoistisch
Volksentscheide mittels Rechtsweg kippen zu wollen weil sie einem nicht in den Kram passen.
- Clockwork Strawberry
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Re: Hardturm Neubau
Wären die Rollen vertauscht, würden wir genau dasselbe tun. Traurig, aber wahr. Wer etwas anderes behauptet, belügt sich selbst.Stadion2024 hat geschrieben: ↑03.07.26 @ 11:29 Die Verhinderer berufen sich ausdrücklich auf ihre "demokratischen Rechte".
Was es aber ganz sicher ist: unanständig und egoistisch
Volksentscheide mittels Rechtsweg kippen zu wollen weil sie einem nicht in den Kram passen.
Aber...bis 2035 steht der Hardturm. Da bin ich mir sicher.